Am 18. Januar 2007 wurde das neue Telemediengesetz beschlossen, das unter anderem von allen Anbietern von Telemediendiensten eine Datenschutzerklärung verlangt. Dies trifft neben Onlineshops, Auktionen und so weiter auch Foren und kommerziell betriebene Webseiten. RA Jens Liesegang empfiehlt deshalb, bereits jetzt entsprechende Datenschutzerklärungen zum Beispiel in die Fusszeile einer Webseite aufzunehmen. Meine Erklärung finden Sie deshalb hier bzw. im Menü in der linken Spalte.
Interessanterweise zählt das neue Telemediengesetz auch die IP-Nummern zu den geschützten persönlichen Daten – insofern ist praktisch jede Webseite betroffen, da IP-Nummern praktisch immer automatisch protokolliert werden. Einige Kommentare und genauere Erläuterungen zu dieser neuen Regelung finden Sie hier:
Besonders pikant ist in diesem Zusammenhang folgendes Zitat von Heise:
Anbieter von Telemedien müssen künftig laut dem TMG "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes" Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen herausgeben. Diese Klausel bezieht sich auch auf die "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" sowie auf die "Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder".
Es reicht also, wenn die Polizei behauptet, es sei Gefahr in Verzug. Beweisen muss sie das nicht, und eine richterliche Anordnung ist ebenfalls nicht mehr nötig. Damit wird einerseits die Auswertung personenbezogener Daten durch die Webseitenbetreiber deutlich erschwert, andererseits aber eine umfassenden Auswertung aller Bestands- und Nutzerdaten durch staatliche Organe erheblich erleichtert. Ratsam dürfte es deshalb sein, so wenig Daten wie irgend möglich zu erfassen respektive zu speichern; und falls eine Speicherung unumgänglich ist, die Daten sofort zu anonymisieren.
Ungewohnliche deutliche Worte zum neuen Telemediengesetz findet RA Dr. Bahr:
Das TMG ist alles andere als ein Meilenstein, im Gegenteil, es kann vielmehr nur als echtes Trauerspiel bezeichnet werden. Das neue Gesetz enthält viele fragwürdige und praxisferne Regelungen.
und:
Die Legislative offenbart damit erneut anschaulich, wie schon zuletzt im Fernabsatzrecht, ihre Inkompetenz, die tatsächlich wichtigen Probleme des Online-Rechts zu lösen.
Quelle: Bundestag: Neues Telemediengesetz verabschiedet (via SEO-Blog)
Von Peter am 04.02 um 22:48 Uhr. Kategorie: Acrobat | Mac-OS-X | Blogs | HTML-CSS | Typo3-CMS | Suchmaschinen | Barrierefreiheit | Netzwelt | Medienfachwirt | Mediengestaltung | Lisardo-intern | Rechtliches
ich hab auch schon paar Links dazu gefunden und gesammelt
http://www.2wid.net/kt4029-Internet-Webseiten-Erstellung-Entwicklung-Internet-Recht-Abmahnungen-TMG-Datenschutzerklaerung.htm
Bisher habe ich allerdings noch nicht viel von konkreten Abmahnungen gehört. Aber war doch erst März oder April, wo das Ganze in Kraft tritt.
>>so wenig Daten wie irgend möglich zu erfassen respektive zu >>speichern
Das sollte generell in Betracht gezogen werden! Nicht erst jetzt.
Ab heute (1. März) ist es gültig. Ob es tatsächlich zu Abmahnungen kommt ist natürlich offen; abwarten ...
Danke, so genau wusste ich es nicht :-)
Hallo,
der Artikel war sehr hilfreich.
Ich wußte nicht alles was hier zu lesen war.
Danke
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