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Ich schreibe hier ja normalerweise nicht über Politik ... aber als ich diesen Artikel über das »Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek« gelesen habe, ist mir einfach die Luft weggeblieben. (via Webmaster Blog).
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Kategorie: Netzwelt | Rechtliches
Der Diebstahl von Content von Webseiten kommt immer häufiger vor – ganze Artikel werden einfach übernommen. Wenn man gegen eine derartige Urheberrechtsverletzung vorgehen will, sollte man darauf achten, dass man seinen Anspruch und vor allem die Verfehlung des »Diebes« auch beweisen kann. Auf den Webseiten der Wirtschaftsinformatik Frankfurt gibt es eine nützliche Sammlung von Tipps dazu. (Via akadeMix)
Kategorie: Rechtliches
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei. Bezogen auf das Urheberrecht heisst das: es reicht nicht, tatsächlich der Urheber zu sein, man muss das auch beweisen können. Im Law-Blog gibt es einen aktuellen Artikel zu diesem Thema, in dem Peter Schilling – Vorstand von PriorMart AG – im wesentlichen empfiehlt, urheberrechtliche Arbeiten und Ideen notariell zu hinterlegen. Mein erster Gedanke dazu: sicher sehr sinnvoll, aber wer kann sich das leisten, sowohl hinsichtlich zeitlichem wie finanziellem Aufwand. Ein Blick auf die Webseite von PriorMart zeigt aber, dass die Preise durchaus erschwinglich sind: Eine einzelne notarielle Hinterlegung von digitalen Daten via Upload kostet dort zwischen 20,– und 49,– Euro, und wer unbegrenzt viel hinterlegen muss, kann für wenige Euro im Monat sogar eine »Hinterlegungs-Flatrate« bekommen. Natürlich ist der Text von Peter Schilling ein Werbetext für das eigene Angebot, aber die Idee finde ich nicht schlecht.
Kategorie: Rechtliches
Rechtsanwalt André Schenk erläutert bei akademie.de einige wesentliche Grundlagen des Urheberschutzes im Internet. Insbesondere seine Ausführungen zur Übernahme eines kompletten Website-Layouts einer Webseite sind interessant, da es hierzu widersprüchliche Urteile gibt. Seinen Ausführungen nach kann ein individuelles Design mit gestalterischen Effekten sehr wohl die erforderliche Schöpfungstiefe erreichen und damit dem Urheberrecht unterliegen.
Kategorie: Netzwelt | Rechtliches
Auf digi-info.de gibt es einen Webimpressum-Assistent, der automatisch ein Impressum mit allen Pflichtangaben gemäß Teledienstegesetz und dem so genannten »Vertrag über Mediendienste« (kurz MDStV) zusammenstellt. Der Assistent führt Schritt für Schritt durch die Erstellung und liefert am Ende ein Musterimpressum, das kopiert und in die eigene Webseite übernommen werden kann. Der Dienst ist kostenlos.
Kategorie: Netzwelt | Rechtliches
Es gibt mittlerweile eine Reihe von Vorschriften, die bei der Wahl von Domain-Namen berücksichtigt werden muss, um Abmahnungen oder anderweitigen Ärger zu vermeiden. Alexander Raganitsch hat die wichtigsten Regeln in seinem Webmasterfind Blog zusammengestellt.
Kategorie: Rechtliches
Torsten Schwarz erläutert in der Marketing Börse acht Grundregeln für den Versand von Newslettern, die man einhalten sollte, um Abmahnungen zu vermeiden. Eine kurze und prägnante Darstellung der wichtigsten Stolpersteine. (Via Mastblau)
Kategorie: Rechtliches
Auf markenbusiness.com ist eine recht interessante Serie zu finden über Markenrecht und die dabei verwendeten Symbole wie ®, © und so weiter: »Serie: Schutzrechte und Symbole« Sie stammt schon von Juli 2005, ist aber natürlich immer noch aktuell.
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Kategorie: Rechtliches
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