Lisardo Multimedia GmbH
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Anscheinend glauben manche Menschen hierzulande, dass Google in Street View in der Lage ist, im Internet Echtzeitbilder zu liefern, so à la Webcam, live über Satelit, auch bei bedecktem Himmel. Auf jeden Fall scheint dies der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Herr Rainer Wendt, zu glauben, anders kann ich mir zumindest seine Äusserungen nicht erklären: „Durch den neuen Internetdienst können Kriminelle die Objekte in aller Seelenruhe betrachten. Sie können sehen: Wie ist das Haus gesichert?“ und: "Es ist rechtlich unklar, ob eine virtuelle Streifenfahrt möglich ist." Unter dem Aspekt wird die Hysterie um Street View verständlich. (Quelle: faz, ungefähr in der Mtte des Artikels).
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Kategorie: Netzwelt | Rechtliches • Kommentare & Trackbacks: 1
Bei Basic Thinking läuft gerade eine interessante Diskussion über Urheberrechte und Verwertungsrechte bei PodCasts bzw. Youtube-Videos, an der ich mich auch beteilige. Die meisten Menschen dürften kaum eine Vorstellung davon haben, wieviele verschiedene Rechte durch eine Videovertonung tangiert werden und welch teuren Fehler man dabei machen kann. Bisher war das weiter kein Problem: Videovertonung waren eine Angelegenheit von Fachleuten, die seitens der Verlage durch eine Rechtsabteilung unterstützt wurden. in Zeiten von Youtube und Podcasting ist das aber ganz anders geworden.
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Kategorie: Netzwelt | Rechtliches
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat ein kleines Handout zum Thema »Rechtssichere Internetseiten« erstellt. Es enthält Informationen zur Impressumspflicht, Rechtsfallen in Online-Shops, Haftungsfragen z. B. bei Corporate Blogs, Urheberrecht und noch einiges mehr. Das 46seitige PDF kann von hier geladen werden. (via drweb)
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Besuchertracking mit Hilfe von Google Analytics ist einfach zu installieren, bietet einen beispiellosen Luxus bei der Auswertung der Besucherdaten und ist zudem völlig kostenlos. Genial, ein Traum. Leider zu schön, um wirklich wahr zu sein.
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Am 18. Januar 2007 wurde das neue Telemediengesetz beschlossen, das unter anderem von allen Anbietern von Telemediendiensten eine Datenschutzerklärung verlangt. Dies trifft neben Onlineshops, Auktionen und so weiter auch Foren und kommerziell betriebene Webseiten. RA Jens Liesegang empfiehlt deshalb, bereits jetzt entsprechende Datenschutzerklärungen zum Beispiel in die Fusszeile einer Webseite aufzunehmen. Meine Erklärung finden Sie deshalb hier bzw. im Menü in der linken Spalte.
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Ab sofort gelten für geschäftliche E-Mails die gleichen Regeln wie für Geschäftsbriefe; Geschäftliche E-Mails müssen also jetzt ein vollständiges Impressum enthalten, zum Beispiel in der E-Mail-Signatur.
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Zwar schon etwas älter, aber trotzdem wichtig. Am 20. Juli 2006 hat der BGH darüber entschieden, an welcher Stelle des Webauftritts sich das Impressum befinden muss.
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Kategorie: Rechtliches
Dietrich von Hase hat bei akademie.de einen umfangreichen Artikel über die GEZ für PCs geschrieben und darin viele gute Tipps und Musterbriefe zusammengestellt: GEZ-Gebühren für Computer und Handys: Tipps und Musterbriefe gegen die PC-Rundfunkgebühr ab 01.01.2007. Offensichtlich sind die Macher von akademie.de ziemlich angefressen über diese GEZ-Zumutung, sie haben nämlich angekündigt, dass die HTML-Version dieser umfangreichen Dokumentation dauerhaft kostenlos bleibt ...
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